Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
mit der Taverne Saloniki in Stuttgart-Möhringen
Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern
zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden
nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung;
Verjährung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des
Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2) Vertragspartner sind das die Taverne Saloniki,
Vaihinger Str. 13, 70567 Stuttgart-Möhringen, nachfolgend
Hotel, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels
beschränkt.
4) Die Verjährungsfrist beträgt für
alle Ansprüche des Kunden sechs Monate.
5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze
Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung
von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver
Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen
zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für
die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels
zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen
die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich
durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene
Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise
ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend
anzupassen.
4) Die Preise können vom Hotel ferner
geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
dem zustimmt.
5) Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist
das Logisentgelt bei Anreise im voraus fällig.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit
dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen
des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden
ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart
wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels
auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm
zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen
Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4) Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden
und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der
Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten
Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht
der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem
Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
Rücktritt des Hotels
1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden
innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde,
ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach
den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt
nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel
nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme
hat, das die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
- ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich
Absatz 2 vorliegt.
4) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung
des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00
Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer
dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung
zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers
bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei
dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen
Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen
sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2) Für die unbeschränkte Haftung
des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem
Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Stuttgart.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen
Verkehr Stuttgart. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen
des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Stuttgart.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige
Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung
zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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