Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Gasthaus Waldhorn in Leinfelden-Echterdingen
Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung
1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des
Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.
2) Vertragspartner sind das das Gasthaus Waldhorn, Hauptstr.
25, 70771 Leinfelden-Echterdingen, nachfolgend Hotel, und der Kunde. Hat
ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber
zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle
Ansprüche des Kunden sechs Monate.
5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung
1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten
Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung
und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen
die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt,
die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden,
entsprechend anzupassen.
4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert
werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der
gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5) Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Logisentgelt
bei Anreise im voraus fällig.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel
geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels
oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin
zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der
Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche
des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall
des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern
hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4) Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und
vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung
zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden
oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale
ist.
Rücktritt des Hotels
1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb
einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt
nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise
falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene
Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat,
das die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies
dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder
- ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz
2 vorliegt.
4) Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des
Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht
kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.
2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für
die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem
Kunden steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein
wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Haftung des Hotels
1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch
beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden
oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen,
um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
2) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen
des Hotels.
Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages,
der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Stuttgart.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für
Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr
Stuttgart. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38
Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, gilt als Gerichtsstand Stuttgart.
4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder
nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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